Allgemeine Geschäftsbedingungen

Suppora GmbH · Worms

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für IT-Support und IT-Dienstleistungen Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) Stand: 2026

Geltungsbereich: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB — nicht gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB.

§ 1

Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Suppora GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Kerth, Herrnsheimer Hauptstraße 1B, 67550 Worms, im Folgenden „Auftragnehmer", und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber", als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2
Der Auftragnehmer bietet verschiedene IT-Dienstleistungen zur Buchung an.
3
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
5
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
6
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2

Vertragsschluss

1
Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website zustande kommen.
2
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen mitgeteilt.
3
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
4
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Honoraranspruch für bis zur Ablehnung erbrachte Leistungen bleibt erhalten.
5
Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Liefer- und Zahlungsbedingungen fest. Nachträgliche Änderungen sind nicht Teil der Leistung und werden gesondert berechnet.
6
Die angebotenen Leistungen können einmalige Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
§ 3

Inhalt des Dienstleistungsvertrages

1
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste durch Anwendung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht garantiert werden.
2
Der Auftraggeber darf im Rahmen der Dienstleistung erstellte Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwenden. Er erhält ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht daran.
3
Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
4
Für die Richtigkeit technischer Daten in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
§ 4

Durchführung der Dienstleistung

1
Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Alle Maßnahmen liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern eine Verhinderung durch Streik, Naturkatastrophen, Verkehrsbehinderung oder Krankheit ohne eigenes Verschulden eintritt. Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Fall nicht.
3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder andere Dritte einzusetzen, ohne dass es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.
4
Die Abbildung der Dienstleistung auf der Website dient lediglich der Illustration. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
6
Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist. Die genauen Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
§ 5

Zahlung

1
Zahlungen sind nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar zu tätigen. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2
Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
3
Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.
4
Der Auftragnehmer behält sich vor, vereinbarte Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 6

Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten

1
Werden Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten erbracht, gelten folgende Zuschläge auf die regulären Stundensätze:
a
Werktags (Montag – Freitag): 50 % Zuschlag
b
Wochenenden und Feiertage: 100 % Zuschlag
2
Die Zuschläge werden auf die regulären Stundensätze aufgeschlagen und sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
3
Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung außerhalb der Servicezeiten besteht nicht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, solche Anfragen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
4
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten. Alle Anfragen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung und unterrichtet bei Annahme über die anfallenden Zuschläge und voraussichtlichen Kosten.
§ 7

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
a
Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen.
b
Gewährung des Zugangs zu relevanten Systemen, Netzwerken und Hardware.
c
Sicherstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur und Kommunikationsmittel.
2
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen zur Nutzung der Systeme und Daten vorliegen und die Nutzung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich alle Änderungen und Störungen in den IT-Systemen mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten.
4
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Mitwirkungspflichten zu erfüllen.
5
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um den Zugang des Auftragnehmers zu den IT-Systemen zu schützen.
6
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird die Leistungserbringung verzögert oder unmöglich gemacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
7
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
8
Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. Deren Nichteinhaltung kann zur Kündigung des Vertrages führen.
§ 8

Laufzeit und Kündigung

1
Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei einmaligen Leistungen ist dies im Vertrag vermerkt; die nachfolgenden Absätze gelten in diesem Fall nicht.
2
Eine ordentliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform erfolgen.
3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4
Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die ursprüngliche Laufzeit.
5
Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
6
Stornierungen laufender Aufträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 9

Schutzrechte

1
Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung — insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Designrechte, Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte — stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
2
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer bereits jetzt die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
3
Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Verwendung ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
4
Geistige Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erhält lediglich das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
§ 10

Vertraulichkeit

1
Die Parteien behandeln alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich — mindestens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
2
Vertrauliche Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzt werden. Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
3
Soweit gesetzliche Verpflichtungen eine Offenlegung erfordern, ist der Empfänger dazu berechtigt. Die offenlegende Partei wird, soweit gesetzlich zulässig, vorab informiert.
4
Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen weitergegeben werden — und über das Ende des jeweiligen Verhältnisses hinaus.
5
Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
a
bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt werden;
b
der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c
von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden.
6
Mit Beendigung des Vertrags werden vertrauliche Informationen auf Aufforderung herausgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
§ 11

Haftung und Gewährleistung

1
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2
In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht — beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
3
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4
Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber bestmöglich gegen Cyberkriminalität. Da sich Bedrohungen ständig weiterentwickeln, kann eine vollständige Abwehr nicht garantiert werden. Eine Haftung für Cyberangriffe besteht nicht, sofern die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
§ 12

Datenschutz

1
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
2
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
3
Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 13

Widerrufsrecht

1
Da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB gelten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312 ff. BGB.
2
Stornierungen und Rücktritte sind nur nach Maßgabe der in § 8 geregelten Kündigungsbestimmungen möglich.
§ 14

Schlussbestimmungen

1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Worms.
3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
4
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.